Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Frauen* (dort beschlossen am: 28.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.09.2019, 22:25 |
D 8: Einschränkung der demütigenden „Mahnwachen“ von Abtreibungsgegner*Innen
Antragstext
Einschränkung der demütigenden „Mahnwachen“ von Abtreibungsgegner*Innen
Die Fraktion wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass analog zum Erlass des
hessischen Innenministeriums ein Erlass des Innenministeriums Schleswig Holstein
erfolgt. In dem entsprechenden Erlass geht es um die Ermächtigung der Kommunen
das Demonstrationsrecht vor Einrichtungen der Schwangerschafskonfliktberatung
(bspw. ProFamilia) und Praxen/Kliniken zur Durchführung von
Schwangerschaftsabbrüchen so einzuschränken, dass kein Sicht- oder Rufkontakt
mit der Beratungsstelle besteht. Abtreibungsgegner*Innen müssen einen
entsprechenden Abstand einhalten.
Begründung
Sogenannte „LebenschützerInnen“ / Abtreibungsgegner*Innen organisieren sich seit einigen Jahren wieder stärker und belagern Einrichtungen zur Information zu Schwangerschaftsabbrüchen bspw. ProFamilia sowie Einrichtungen an denen entsprechende Eingriffe durchgeführt werden bspw. Praxen von Frauenärzt*Innen. „Mahnwachen“ fanden zuletzt immer häufiger in Frankfurt und Gießen statt (im Rahmen der Debatten um §219a und Kristina Hänel). Dabei werden Frauen gezielt bedrängt, beschimpft und auf niederträchtige Weise verunsichert. Das Land kann durch einen entsprechenden Erlass die Kommunen darin stärken Frauen vor Abtreibungsgegner*Innen zu schützen.
Der Erlass ist eine gute Zwischenlösung, da damit das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstration gewahrt bleibt und lediglich der Ort dafür in Maßen eingeschränkt wird.
Siehe dazu
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Johannes Engelmann
- Lasse Bombien
- Uta Boßmann
- Nicole Döhrmann
Kommentare